Aktuelles zur Befreiung von der Vorlage eines ärztlichen Attests in Südafrika

Aktuelles zum Thema Einwanderung

Das Innenministerium hat die Ministerielle Einwanderungsrichtlinie Nr. 10 von 2026 erlassen, mit der eine wichtige Änderung für Einwanderungsantragsteller eingeführt wird.

Wichtigste Änderungen

  • Bei Anträgen auf ein befristetes Aufenthaltsvisum, die innerhalb Südafrikas gestellt werden, ist die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens nicht mehr erforderlich.
  • Auch Anträge auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb Südafrikas gestellt werden, sind von der Verpflichtung zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens befreit.

 

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