PAIA-Jahresberichte – Kurzmeldungen

DIE PAIA-JAHRESBERICHTSZEIT HAT BEGONNEN – IST IHRE ORGANISATION BEREIT?

Die Informationsaufsichtsbehörde hat alle Informationsbeauftragten, stellvertretenden Informationsbeauftragten und Leiter privater Einrichtungen aufgefordert, ihre PAIA-Jahresberichte für das Geschäftsjahr 2025/2026 einzureichen.

Einreichungszeitraum: 1. April 2026 – 30. Juni 2026.

Private Einrichtungen sind verpflichtet, über die im Berichtszeitraum eingegangenen und bearbeiteten Anträge auf Zugang zu Informationen Bericht zu erstatten, auch wenn keine Anträge eingegangen sind.

Die Organisationen sollten außerdem sicherstellen, dass die Registrierung ihres Informationsbeauftragten auf dem eServices-Portal auf dem neuesten Stand ist, bevor sie mit der Einreichung beginnen.

Viele Organisationen stehen vor der Herausforderung, festzustellen, ob eine Berichtspflicht besteht, sicherzustellen, dass die Registrierungen auf dem neuesten Stand sind, oder den Einreichungsprozess korrekt abzuschließen.

 

Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten bei folgenden Aufgaben:

  • der Klärung, ob die jährlichen Berichtspflichten gemäß PAIA für ihre Organisationen gelten
  • der Überprüfung und Aktualisierung der Registrierungen der Informationsbeauftragten
  • der Erstellung und Einreichung der PAIA-Jahresberichte über das eServices-Portal; und
  • der Überprüfung der allgemeinen PAIA- und POPIA-Compliance-Anforderungen

Wenn Ihre Organisation Unterstützung bei der Einreichung ihres PAIA-Jahresberichts 2025/2026 benötigt, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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