PAIA-Jahresberichte – Ist deine Organisation bereit?

Die Informationsaufsichtsbehörde hat alle Informationsbeauftragten, stellvertretenden Informationsbeauftragten und Leiter privater Einrichtungen aufgefordert, ihre PAIA-Jahresberichte für das Geschäftsjahr 2025/2026 einzureichen.

Einreichungszeitraum: 1. April 2026 – 30. Juni 2026.

Private Einrichtungen sind verpflichtet, über Anträge auf Zugang zu Informationen zu berichten, die im Berichtszeitraum eingegangen sind und bearbeitet wurden, auch wenn keine Anträge eingegangen sind.

Die Organisationen sollten außerdem sicherstellen, dass die Registrierung ihres Informationsbeauftragten auf dem eServices-Portal auf dem neuesten Stand ist, bevor sie mit der Einreichung beginnen.

Viele Organisationen stehen vor der Herausforderung, festzustellen, ob eine Meldepflicht besteht, sicherzustellen, dass die Registrierungen auf dem neuesten Stand sind, oder den Einreichungsprozess korrekt abzuschließen.

Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten in folgenden Bereichen:

  • die Überprüfung, ob die jährlichen Berichtspflichten gemäß PAIA für ihre Organisation gelten
  • die Überprüfung und Aktualisierung der Registrierungen der Informationsbeauftragten
  • die Erstellung und Einreichung der PAIA-Jahresberichte über das eServices-Portal sowie
  • die Überprüfung der allgemeinen Compliance-Anforderungen gemäß PAIA und POPIA

Sollte Ihre Organisation Unterstützung bei der Einreichung ihres PAIA-Jahresberichts für 2025/2026 benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

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