Meldungen zu wirtschaftlichen Eigentümern – Was KMU und Unternehmen mit Konzernstruktur wissen müssen

Warum ist das gerade jetzt wichtig?

Die Offenlegung der wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse ist mittlerweile Teil der routinemäßigen Compliance-Maßnahmen von Unternehmen in Südafrika. Unternehmen müssen Informationen zu den wirtschaftlichen Eigentumsverhältnissen ermitteln und bei der Companies and Intellectual Property Commission (CIPC) einreichen. Dies gilt für die meisten privaten Unternehmen, nicht nur für große Konzerne.

Was ist ein wirtschaftlicher Eigentümer?

Ein wirtschaftlicher Eigentümer ist die Person, die letztendlich:

  • hält (direkt oder indirekt) Anteile
  • übt Stimmrechte aus
  • beeinflusst die Bestellung von Vorstandsmitgliedern
  • übt durch Vereinbarungen oder Strukturen Kontrolle aus

Die wirtschaftlichen Eigentümer sind nicht immer mit den eingetragenen Aktionären identisch.

Warum KMU häufig betroffen sind

Viele KMU weisen folgende Eigentumsverhältnisse auf:

  • Familienangehörige
  • Ehepartner
  • Holdinggesellschaften
  • Treuhandgesellschaften

Diese Strukturen führen häufig zur Entstehung indirekter wirtschaftlicher Eigentümer, die offengelegt werden müssen.

Warum Unternehmen in Konzernstrukturen darauf achten müssen

Wenn Ihr Unternehmen Teil einer Konzernstruktur ist:

-Der wirtschaftliche Eigentümer ist die natürliche Person hinter der Struktur, nicht die Holdinggesellschaft selbst.

-Das bedeutet, dass Unternehmen hinter die Struktur blicken müssen, um die Personen zu identifizieren, die die Kontrolle ausüben.

Wann Aktualisierungen erforderlich sind

Aktualisierungen können erforderlich sein, wenn:

  • Anteile werden übertragen
  • neue Gesellschafter treten in die Gesellschaft ein
  • Treuhandstrukturen ändern sich
  • Konzernstrukturen werden neu geordnet
  • Beherrschungsrechte verschieben sich durch Vereinbarungen

Die Einhaltung der Vorschriften zur wirtschaftlichen Eigentümerschaft ist eine fortlaufende Verpflichtung.

Was Vorstandsmitglieder jetzt prüfen sollten

Vorstandsmitglieder sollten sich vergewissern, dass ihre Unternehmen:

  • ein internes Register der wirtschaftlichen Eigentümer führen
  • die letztendlichen Eigentümer, bei denen es sich um natürliche Personen handelt, ermittelt haben
  • Informationen an die CIPC übermittelt haben
  • die Daten bei Änderungen der Strukturen aktualisieren

Die Einhaltung der Vorschriften zur wirtschaftlichen Eigentümerschaft ist Teil einer guten Unternehmensführung.

 

Viele Unternehmen gehen davon aus, dass ihre Angaben zur Eigentümerschaft den Vorschriften entsprechen – bis im Rahmen einer Anmeldung oder Transaktion eine Überprüfung erforderlich wird.

Unser Team für Gesellschafts- und Handelsrecht unterstützt KMU und Unternehmen mit Konzernstrukturen im Rahmen der laufenden Governance-Betreuung bei der Einhaltung der Vorschriften zur wirtschaftlichen Eigentümerschaft sowie bei der Einreichung von Unterlagen beim CIPC.

 

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