SEKTOR-IM FOKUS – Verantwortliche Institutionen: FIC-Compliance-Verpflichtungen nach Richtlinie 11 von 2026
Das Financial Intelligence Centre („FIC“) hat gemäß dem Gesetz Nr. 38 von 2001 über das Financial Intelligence Centre („FIC-Gesetz“) die Richtlinie Nr. 11 von 2026 erlassen, wonach bestimmte in Anhang 1 aufgeführte meldepflichtige Institutionen einen Risiko- und Compliance-Bericht („RCR“) für das Jahr 2026 vorlegen müssen.
Ziel der Richtlinie ist es, dem FIC die Beurteilung der Einhaltung der Verpflichtungen der Institute in den Bereichen Geldwäschebekämpfung („AML“), Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung („CFT“) und Bekämpfung der Proliferationsfinanzierung („CPF“) zu ermöglichen.
WER MUSS EINE RISIKO- UND COMPLIANCE-MELDUNG EINREICHEN?
Die Richtlinie 11 gilt für die folgenden, in Anhang 1 des FIC-Gesetzes aufgeführten verantwortlichen Institutionen:
- Rechtsberufe (Punkt 1);
- Treuhand- und Unternehmensdienstleister (Punkt 2);
- Immobilienmakler (Punkt 3);
- Glücksspielunternehmen (Punkt 9);
- Kreditgeber (Punkt 11), mit Ausnahme von Banken, Genossenschaftsbanken
- und Kooperative;
- die südafrikanische Postbank (Punkt 14);
- Händler mit hochwertigen Gütern (Punkt 20);
- die südafrikanische Münzprägeanstalt (Punkt 21); und
- Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen (Punkt 22).
VORGABEN UND FRISTEN FÜR DIE EINREICHUNG
Der RCR muss ausgefüllt und ab dem 4. Mai 2026 elektronisch über die FIC-Meldeplattform eingereicht werden. Je nach der geltenden Einstufung gemäß Anhang 1 müssen die Institute ihre Meldungen entweder bis zum 30. Juni 2026 oder bis zum 31. Juli 2026 einreichen. Der von der Meldung abgedeckte Berichtszeitraum erstreckt sich je nach Sektor entweder vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2026 oder vom 1. Juli 2023 bis zum 31. März 2026.
WELCHE INFORMATIONEN MÜSSEN VORGELEGT WERDEN?
Der RCR verlangt von den verantwortlichen Instituten, dass sie ihr Verständnis hinsichtlich ihrer Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung bestätigen und darlegen, wie diese Risiken gesteuert werden.
Die Institute müssen über die Umsetzung ihres Risikomanagement- und Compliance-Programms („RMCP“), ihrer Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, der Identifizierung der wirtschaftlichen Eigentümer, der Maßnahmen zur Überprüfung von Sanktionen und politisch exponierten Personen, ihrer internen Meldeprozesse sowie ihrer Compliance-Governance-Strukturen berichten, einschließlich Schulungen und Kontrollen der Aufbewahrung von Unterlagen.
FOLGEN EINER NICHTEINHALTUNG
Die Nichtvorlage des RCR stellt einen Verstoß gegen die Richtlinie 11 von 2026 dar und kann zur Verhängung von Verwaltungssanktionen gemäß dem FIC-Gesetz führen.
Die meldepflichtigen Institute sollten sicherstellen, dass ihre Compliance-Rahmenwerke auf dem neuesten Stand sind und dass die für den jeweiligen Berichtszeitraum erforderlichen Informationen vor der Einreichung vorliegen.
PRAKTISCHE HINWEISE FÜR VERPFLICHTETE INSTITUTE
Verpflichtete Institute sollten sicherstellen, dass ihr Risikomanagement- und Compliance-Programm auf dem neuesten Stand ist und ordnungsgemäß umgesetzt wird, bevor sie den Bericht ausfüllen.
Den Instituten wird zudem empfohlen, zu überprüfen, ob ihre internen Meldeverfahren, Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden und Schulungsprogramme mit den Anforderungen des FIC-Gesetzes im Einklang stehen, da der Risiko- und Compliance-Bericht von der FIC häufig dazu herangezogen wird, um Institute für aufsichtsrechtliche Maßnahmen oder Inspektionen auszuwählen.
Eine frühzeitige Vorbereitung wird empfohlen, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Informationen für den gesamten Berichtszeitraum vor der Einreichung bereitstehen.
Falls Ihre Organisation unter eine der betroffenen Kategorien in Anhang 1 fällt und gemäß Richtlinie 11 von 2026 zur Einreichung eines Risiko- und Compliance-Berichts verpflichtet ist, ist es wichtig sicherzustellen, dass Ihr Compliance-Rahmenwerk und die dazugehörigen Unterlagen mit den Anforderungen des Gesetzes Nr. 38 von 2001 über das Finanzinformationszentrum (Financial Intelligence Centre Act) im Einklang stehen.
Unser Team berät regelmäßig meldepflichtige Institutionen zu Themen wie der FIC-Registrierung, der Umsetzung des Risikomanagement- und Compliance-Programms (RMCP), den Anforderungen an die Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden sowie der Einreichung von Risiko- und Compliance-Meldungen.
Sollten Sie Unterstützung dabei benötigen, festzustellen, ob die Richtlinie für Ihre Organisation gilt, oder bei der Vorbereitung Ihrer Meldung, kontaktieren Sie uns bitte – wir helfen Ihnen gerne weiter.















