Das Companies Act: Was Sie wissen müssen

Ab dem 27. Dezember 2024 sind bedeutende Änderungen des südafrikanischen Unternehmensgesetzes offiziell in Kraft. Mit der Unterzeichnung des Companies Amendment Act 16 von 2024 und des Companies Second Amendment Act 17 von 2024 navigieren Unternehmen landesweit nun in einer neuen rechtlichen Landschaft, die darauf abzielt, die Unternehmensführung zu verschärfen und die Einhaltung von Vorschriften zu vereinfachen.

Eine der herausragenden Änderungen betrifft die Art und Weise, wie Änderungen am Memorandum of Incorporation (MOI) eines Unternehmens gehandhabt werden. Diese treten nun automatisch 10 Geschäftstage nach Einreichung bei der Companies and Intellectual Property Commission (CIPC) in Kraft, sofern die CIPC sie nicht vorher genehmigt oder ablehnt – was den Prozess vorhersehbarer und effizienter macht.

Im Hinblick auf das Aktienkapital müssen nun alle für zukünftige Gegenleistungen ausgegebenen Aktien von einem unabhängigen Dritten im Rahmen einer formellen Vereinbarung gehalten werden, wodurch die zuvor üblichen Treuhandvereinbarungen ersetzt werden. Dies bietet sowohl dem Unternehmen als auch seinen Interessengruppen größere Sicherheit.

Des Weiteren können Holdinggesellschaften ihren südafrikanischen Tochtergesellschaften nun finanzielle Unterstützung gewähren, ohne eine Abstimmung der Aktionäre oder den Nachweis der Zahlungsfähigkeit und Liquidität durchführen zu müssen, was die Finanzierung innerhalb der Unternehmensgruppe erleichtert.

Aktienrückkäufe wurden ebenfalls verschärft. Alle Rückkäufe erfordern nun eine besondere Aktionärsmehrheit, mit wenigen Ausnahmen, nämlich anteilige Angebote an alle Aktionäre und Transaktionen über die Börse durch börsennotierte Unternehmen.

Für öffentliche und staatliche Unternehmen erfahren soziale und ethische Ausschüsse (Social and Ethics Committees, SEC) eine Governance-Reform. Die Mitglieder müssen nun von den Aktionären auf der Hauptversammlung gewählt werden, und die Mehrheit muss aus nicht geschäftsführenden Direktoren bestehen, die mindestens drei Jahre in dieser Funktion tätig sind, was Unabhängigkeit und Kontrolle stärkt.

Mitarbeiterbeteiligungspläne (Employee Share Ownership Plans, ESOPs) rücken ebenfalls stärker in den Fokus. Pläne, die den Kauf von Aktien beinhalten, fallen nun unter die gesetzliche Definition von ESOPs, und qualifizierte Programme profitieren von bestimmten Ausnahmen bei der Einhaltung von Vorschriften, sofern sie die festgelegten Bedingungen erfüllen.

Die Verantwortlichkeit von Direktoren wird deutlich gestärkt. Die Frist für rechtliche Schritte gegen Direktoren wegen Verletzung der Treuepflicht wurde auf fünf Jahre verlängert, wobei die Gerichte diese Frist bei begründetem Anlass noch weiter ausdehnen können. Dies gilt auch für Anträge, Direktoren für unzuverlässig zu erklären, und erleichtert so die Rechenschaftspflicht.

Ein wichtiger Vorteil für Vermieter in Sanierungsverfahren wurde ebenfalls eingeführt. Während des Sanierungsprozesses anfallende Versorgungs- und Kommunalgebühren gelten nun als nachträgliche Finanzierung und erhalten Vorrang vor Schulden, die vor der Sanierung entstanden sind, allerdings weiterhin nachrangig gegenüber Mitarbeiterforderungen.

Bemerkenswert ist, dass einige viel diskutierte Änderungen noch nicht umgesetzt wurden. Dazu gehören der vorgeschlagene öffentliche Zugang zu Jahresabschlüssen bestimmter Privatunternehmen sowie die Verpflichtung öffentlicher Unternehmen, Vergütungsberichte und -richtlinien zu veröffentlichen, zusammen mit der Einführung der „Two-Strike“-Regel. Diese Änderungen warten noch auf die Finalisierung der dazugehörigen Verordnungen.

Zusammenfassend stellen diese Änderungen einen bedeutenden Schritt zur Modernisierung des südafrikanischen Unternehmensumfelds dar, indem sie es stärker an internationale Standards angleichen und die Reputation des Landes als transparenter und verantwortungsvoller Wirtschaftsstandort verbessern.

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