Südafrikas neuer Verhaltenskodex
WICHTIGE AKTUALISIERUNGEN AUF EINEN BLICK
Mit Wirkung vom 4. September 2025 hat Südafrika einen neuen Verhaltenskodex für Entlassungen eingeführt. Dieser ersetzt den langjährigen Anhang 8 des Arbeitsbeziehungsgesetzes sowie
den separaten Kodex für betriebliche Anforderungen (Entlassungen). Die Reform stellt eine der bedeutendsten Neuerungen im Kündigungsrecht seit Jahrzehnten dar und passt die Richtlinien an die modernen Arbeitsrealitäten an.
WARUM DIE ÄNDERUNG?
Der alte Rahmen war fragmentiert: Anhang 8 behandelte Fehlverhalten und Arbeitsunfähigkeit, während ein separater Kodex Entlassungen regelte. Dies führte häufig zu Unsicherheiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die sich in den unterschiedlichen Prozessen zurechtfinden mussten. Der neue Kodex fasst alle Aspekte in einem Dokument zusammen, vereinfacht die Leitlinien und setzt klarere Erwartungen.
WICHTIGE AKTUALISIERUNGEN AUF EINEN BLICK
- Ein integrierter Rahmen: Fehlverhalten, Arbeitsunfähigkeit, schlechte Leistung und Entlassungen werden nun in einem einzigen Kodex behandelt.
- Vereinfachte Verfahren: Entlassungsverfahren sollten fair sein, müssen aber nicht Strafprozessen ähneln. Der Schwerpunkt liegt darauf, den Mitarbeitern eine echte Anhörungsmöglichkeit ohne unnötige Formalitäten zu geben.
- Anerkennung kleiner Unternehmen: Der Kodex trägt der Tatsache Rechnung, dass kleine Arbeitgeber möglicherweise nicht über die Ressourcen für streng formale Verfahren verfügen. Er ermöglicht Flexibilität und fordert dennoch Fairness.
- Klarstellung der Bewährung: Die Bewährung soll nun ausdrücklich sowohl Leistung als auch Eignung prüfen. Arbeitgeber werden davor gewarnt, die Bewährung zur Kündigung von Mitarbeitern zu missbrauchen.
- Höhere Angestellte: Bei hochqualifizierten oder älteren Angestellten sind wiederholte Abmahnungen vor einer Kündigung wegen schlechter Leistung nicht immer erforderlich.
- Erweiterter Anwendungsbereich der Arbeitsunfähigkeit: Der Kodex umfasst nun auch nicht-medizinische Gründe für die Arbeitsunfähigkeit wie Freiheitsstrafe und Unfähigkeit zur harmonischen Teamarbeit.
- Betriebliche Anforderungen (Entlassungen): Eine neue Vorlage für Mitteilungen gemäß Abschnitt 189(3) ist enthalten, die die Informationen standardisiert, die Arbeitnehmer während Entlassungsgesprächen erhalten müssen.
- Ungeschützte Streiks: Aktualisierte Leitlinien zum Umgang von Arbeitgebern mit Ultimaten und Fristen im Falle unrechtmäßiger Arbeitskampfmaßnahmen.
UNTERSCHIEDE VOM ALTEN RAHMEN
- Der alte Kodex: Konzentrierte sich hauptsächlich auf Fehlverhalten und Arbeitsunfähigkeit, wobei Entlassungen separat behandelt wurden. Entlassungen galten als letztes Mittel nach disziplinarischen Maßnahmen, und die Bewährungsfristen richteten sich weitgehend nach der Leistung.
- Der neue Kodex: Er vereint alle Aspekte, modernisiert die Verfahren, erweitert die Definitionen von Arbeitsunfähigkeit und bietet praktische Tools wie die Vorlage für die Kündigungsmitteilung. Er ist flexibler, aber dennoch fair.
WAS DIES FÜR ARBEITGEBER BEDEUTET
- Richtlinienaktualisierungen: Überprüfen Sie die Disziplinar-, Arbeitsunfähigkeits- und Entlassungsrichtlinien, um sie an den neuen Kodex anzupassen.
- Schulungen: Stellen Sie sicher, dass Führungskräfte verstehen, wann informelle Verfahren akzeptabel und wann formellere Verfahren erforderlich sind.
- Dokumentation: Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen über Vorwürfe, Reaktionen und Entscheidungsbegründungen – Fairness steht weiterhin im Mittelpunkt.
- Globale Anpassung: Multinationale Arbeitgeber sollten diese Änderungen in ihre globalen HR-Strukturen integrieren und dabei die spezifischen gesetzlichen Anforderungen Südafrikas beachten.
ABSCHLIESSENDE GEDANKEN
Der neue Kodex soll Kündigungen nicht vereinfachen, sondern fairer, klarer und praktikabler gestalten. Für Arbeitgeber reduziert er Bürokratie und Unklarheiten. Für Arbeitnehmer sichert er ihre Rechte durch transparente Prozesse. Die Änderung spiegelt Südafrikas Bemühen wider, Arbeitsplatzsicherheit und unternehmerische Flexibilität in einem sich schnell verändernden Arbeitsmarkt in Einklang zu bringen.













